Förderprogramme für mobile Luftreiniger

Förderprogrammen von Luftreinigern gegen Corona Viren

Förderungsprogramme der Bundesregierung und der Länder für mobile Luftreiniger

Förderprogramme für mobile Luftreiniger

Wie Sie wissen stellt Sars-CoV-2 seit Anfang 2020 vor allem hoch frequentierte Branchen vor enorme Herausforderungen. Professionelle Luftfilter von ETS sind deshalb unverzichtbarer Bestandteil eines effektiven Hygienekonzepts, denn sie können Viren und Bakterien, aber auch Aerosole, Staub, Pollen, Allergene und Gerüche zu 99,99% eliminieren. Die Bundesregierung, sowie die Länder bieten spezielle Förderprogramme, um der Verbreitung von Corona Infektionen entgegen zu wirken und richtet sich unter anderem an Kitas, Schulen, Kulturbetriebe, Freiberufler und Gastronomie- und Hotelbetriebe.

Je nach Bundesland und Branche ist eine Förderung von bis zu 100 % der Anschaffungskosten möglich, um mit mobilen Luftreinigern der Spitzenklasse von ETS der Ansteckung durch Coronaviren den Kampf anzusagen. Die Bundesregierung unterstützt eine Förderung in ETS-Raumluftreiniger.


Förderungsprogramme für mobile Luftreiniger

 

Förderungsprogramme der Bundesregierung und der Länder für mobile Luftreiniger gegen Corona Viren.

Bis zu 100 % der Anschaffungskosten möglich.

Achtung: Die Überbrückungshilfe wird als Überbrückungshilfe IV bis zum 31.06.2022 verlängert!
Somit können ETS-Luftreiniger weiterhin mit bis zu 100% gefördert werden.

 

Luftreiniger zum Ausbau Ihres Hygienekonzepts und profitieren Sie von bis zu 100% staatlicher Förderung. -auch rückwirkend- Weitere Informationen unter:

 

Bundesregierung fördert Investition in mobile Luftreiniger

Übersicht der bestehenden Förderprogramme

Stand: 13.04.2022

Gute Nachrichten angesichts sich erneut verschärfender Corona-Maßnahmen:

Die Überbrückungshilfe wird als Überbrückungshilfe IV bis zum 31.06.2022 verlängert!

Weitere Informationen finden Sie unter:

 

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/02/20220216-corona-wirtschaftshilfen-werden-als-absicherungsinstrument-bis-ende-juni-2022-verlangert-bewahrte-programmbedingungen-werden-fortgesetzt.html


https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-IV/ueberbrueckungshilfe-iv.html


Wir freuen uns darauf, Sie bei der Auswahl passender Geräte zu unterstützen.
Rufen Sie uns einfach unter 02204 9673650 an oder kontaktieren Sie uns per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 

Überbrückungshilfe IV

DIE BUNDESREGIERUNG FÖRDERT WEITERHIN ETS-LUFTREINIGER MIT BIS ZU 100% KOSTENERSTATTUNG!

Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.

Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro).

Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.

Hinweise: Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 15.06.2022.
 

 

Mit dieser staatlichen Förderung kostet das Modell AP-90 der Marke ETS:
•    bei 90 % Erstattung: 247,90€ (zzgl. MwSt.)
•    bei 60 % Erstattung: 991,60€ (zzgl.MwSt.)
•    bei 40 % Erstattung: 1487,40€ (zzgl. MwSt.)

Folgende monatlichen Fixkosten werden erstattet:
•    90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch
•    60% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
•    40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 30% und unter 50%
•    Vergleichszeitraum: Leistungsmonat zum Vorjahresmonat.

Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt können wir jedoch nicht übernehmen. Die Fördermittel sind bei den jeweiligen Bewilligungsstellen zu beantragen.

Förderprogramme für Unternehmen, Kultur und Gewerbe

Förderprogramme für Unternehmen, Kultur und Gewerbe

Das milliardenschwere Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten. Mit insgesamt 250 Millionen Euro fördert die Bundesregierung Investitionen in Kultureinrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird. Dazu gehören:

  • Museen
  • Theater
  • Musikclubs
  • Festivals
  • Literaturhäuser
  • soziokulturelle Zentren und Kinos

Es sollen mindestens 10% an Eigen- und/oder Drittmitteln eingebracht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden. Die Mittel können in einer Höhe von 5.000 Euro bis 100.000 Euro pro Kultureinrichtung bzw. -akteur bewilligt werden.

Förderprogramme für Schulen sowie Kinder- und Behinderten-Tagesstätten

Förderprogramme für Schulen sowie Kinder- und Behinderten-Tagesstätten

Jedes Bundesland hat seine eigenen Förderungsrichtlinien zur Förderung bei der Anschaffung mobiler Luftreiniger, da Kultur und Bildung zum überwiegenden Teil Ländersache ist. In der folgenden Übersicht finden Sie die entsprechenden Förderungsprogramme je Bundesland. Wir freuen uns darauf, Sie bei der Auswahl unserer ETS-Luftreiniger mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. 

 

Bei der Förderung des Freistaates Bayern werden Kitas, Großtagespflegestellen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Schulen mit bis zu 50 Mio. Euro Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften gefördert. Dabei spielt die vorhandene Lüftungssituation vor Ort keine Rolle.

Informationen zur Förderung von bayrischen Schulen finden Sie unter folgendem Link: „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R)

Weitere Informationen zur Förderung von Kindertagesstätten (Kitas) und heilpädagogischen Tagesstätten finden sie unter folgendem Link: Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe sowie für Ausstattungsgegenstände zur Verbesserung der Hygiene anlässlich der Corona-Pandemie 2020-2021

Die Staatsregierung hat am 22.12.2020 eine Ergänzung der Förderung um eine zweite Antragsrunde für mobile Luftreinigungsgeräte mit folgenden Eckpunkten beschlossen:

  • Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion für Klassen- und Fachräume in Ergänzung der dort möglichen Fensterlüftung.
  • Der staatliche Förderanteil für diese Räume bzw. Geräte liegt gegenüber der ersten Runde bei bis zu 50%, der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 €.
  • Als allgemein zugelassener vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt auch für die zweite Tranche der 01.10.2020, um Schulaufwandsträger, die seither bereits Geräte für lüftbare Räume beschafft haben, nicht zu benachteiligen.
  • Für die zweite Tranche werden die aus der ersten Antragsrunde verbleibenden Mittel bereitgestellt.
  • Die Förderung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge bei den Regierungen, solange Fördermittel zur Verfügung stehen.

Antragsberechtigt sind die jeweiligen Schulaufwandträger, also in der Regel die Gemeinde oder der Landkreis, in dem die Schule liegt, oder private Schulträger.

Die Antragsfrist wurde verlängert.

Eine Antragstellung ist bis zum 30. April 2021 nur mit folgendem Formular per E-Mail möglich: Das Antragsformular ist hier abrufbar.

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Seit dem 30. Oktober 2020 werden alle Schulen mit 400 Euro je Klassenzimmer für die Anschaffung geeigneter Infektionsschutzmaßnahmen, also auch mobile Luftreiniger gefördert.

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Der Senat hat am 03.11.2020 die Ausstattung der Berliner Schulen mit mobilen Luftreinigungsgeräten beschlossen. Beschafft werden demnach circa 1200 mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen, deren Klassenzimmer aufgrund der baulichen Situation erschwert belüftet werden können. Für die Anschaffung stehen insgesamt 4,5 Millionen Euro bereit.

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In Rheinland-Pfalz wurde für Schulen eine Fördersumme in Höhe von 6 Mio. Euro für die Förderung mobiler Luftreiniger bereitgestellt. Entscheidend sind dabei der Preis zwischen 3000€ und 5000€, sowie die Wartungskosten.

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Das 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen ist startklar: Nachdem die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 27. Oktober 2020 den Beschluss gefasst hat, hat der Landtag am 5. November 2020 die Finanzmittel freigegeben.
Das Sonderprogramm sieht vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wird.

Um das Antragsverfahren bürokratiearm zu gestalten, wird derzeit ein Online-Antrag erarbeitet.

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Mit 10 Mio. Euro unterstützt das Bundesland Hessen Schulen bei ihrer Investition in mobile Raumluftreiniger für Klassenräume.

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Zur Unterstützung kommunaler Schulträger bei der Anschaffung mobiler Raumluftreiniger, stellt das saarländische Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Fördermittel in Höhe von 4 Millionen Euro bereit. Die Förderung erfolgt für mobile Raumluftreiniger mit HEPA-Hochleistungsschwebstofffiltern H13 oder H14. Folgende Kriterien sind vom kommunalen Schulträger bei der Auswahl der Geräte zu beachten:

  • ausreichender Volumenstrom (gemessen an der Raumgröße)
  • möglichst geringe Schallemission (Lautstärke)
  • sachgerechter Betrieb und Wartung
  • Standortwahl im Raum unter Berücksichtigung der Raumgeometrie

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Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) stellt eine pauschale Förderung zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen zur Verfügung. „Wir stellen schnell und unbürokratisch 5 Mio. Euro bereit, um den Infektionsschutz in den Klassenräumen zu verbessern.

Das Geld ist da, um zum Beispiel mobile Luftfilteranlagen, Trennwände oder andere notwendige Maßnahmen für einen besseren Infektionsschutz in Klassenräumen zu fördern. Die staatlichen Schulträger, also die Landkreise und kreisfreie Städte, können hier eigenverantwortlich planen und entsprechendes Material oder Technik beschaffen. Wenn die vor Ort zuständigen Gesundheitsämter es aus Infektionsschutzgründen für sinnvoll erachten, bestimmtes Equipment oder Geräte anzuschaffen, kann schnell gefördert werden“, so Staatssekretärin Susanna Karawanskij.


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Für Corona-bedingte Investitionen sollen Schulen in Baden-Württemberg künftig eigene Budgets bekommen. Diese sollen mit 40 Millionen Euro aus der Landeskasse gespeist werden, sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann. Alle 4500 Schulen sollen einen einmaligen Grundsockel plus einen weiteren Betrag je nach Schülerzahl erhalten. „Eine Schule mit 100 Schülerinnen und Schülern wird etwa 5000 Euro bekommen, eine mit 500 Schülerinnen und Schülern etwa 15 000 Euro“, erläuterte Eisenmann. Gekauft werden könne damit, was den Schulen im Kampf gegen die Pandemie wichtig sei.


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Informationen zu geeigneten Förderprogrammen liegen uns für diese Bundesländer aktuell nicht vor.

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