Übersicht der bestehenden Förderprogramme
Stand: 14.06.2021
Gute Nachrichten angesichts sich erneut verschärfender Corona-Maßnahmen:
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags räumt für die Abwicklung der Förderprogramme mehr Zeit ein. Die Einreichungsfrist für Förderanträge wurde bis zum 30. September 2021 unter dem Namen Überbrückungshilfe III Plus verlängert.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html
*Bitte beachten Sie, dass die Informationen in Kürze aktualisiert werden.
Wir freuen uns darauf, Sie bei der Auswahl passender Geräte zu unterstützen.
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Corona-Überbrückungshilfe III
Durch die Überarbeitung der „Überbrückungshilfe III“ wurden die Anschaffungs- und Fixkosten von ETS-Raumluftreinigern zu den Förderfähigen Kosten hinzugefügt. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe aller Branchen Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei aufeinander folgenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder ein durchschnittlicher Umsatzeinbruch von mindestens 30% in diesem Zeitraum.
Die Höhe der Förderung für ETS-Raumluftreiniger kann je nach Höhe des vorausgegangenen Umsatzeinbruchs bis zu 100 % der Anschaffungskosten betragen. Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Steuerberatung.
Mit dieser staatlichen Förderung kostet das Modell AP-90 der Marke ETS:
• bei 90 % Erstattung: 247,90€ (zzgl. MwSt.)
• bei 60 % Erstattung: 991,60€ (zzgl.MwSt.)
• bei 40 % Erstattung: 1487,40€ (zzgl. MwSt.)
Folgende monatlichen Fixkosten werden erstattet:
• 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch
• 60% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
• 40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 30% und unter 50%
• Vergleichszeitraum: Leistungsmonat zum Vorjahresmonat.
Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt können wir jedoch nicht übernehmen. Die Fördermittel sind bei den jeweiligen Bewilligungsstellen zu beantragen.