Die Überbrückungshilfe wird als Überbrückungshilfe IV bis zum 31.03.2022 verlängert!

Die Bundesregierung unterstützt auch weiterhin von den Folgen der Coronapandemie betroffene Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit einem Gesamtumsatz von bis zu 750 Millionen Euro. Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus. 
 

Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.
 

ETS- Luftreiniger sind nach Anlage III der Überbrückungshilfe IV wieder förderfähig. Nutzen Sie die Gelegenheit Ihren Gästen und Kunden eine sichere Umgebung durch hochgradig gefilterte Luft zu ermöglichen und reduzieren Sie effektiv die Ansteckungsgefahr durch Aerosole. 
 

Hinweise: Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.
 

 

Details über die Verlängerung werden schnellstmöglich auf der seite "Förderprogramme für mobile Luftreiniger" veröffentlicht.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.