Die Überbrückungshilfe wird als Überbrückungshilfe IV bis zum 31.06.2022 verlängert!

Die Bundesregierung unterstützt auch weiterhin von den Folgen der Coronapandemie betroffene Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit einem Gesamtumsatz von bis zu 750 Millionen Euro. Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus. 

ETS- Luftreiniger sind nach Anlage III der Überbrückungshilfe IV wieder förderfähig. Nutzen Sie die Gelegenheit Ihren Gästen und Kunden eine sichere Umgebung durch hochgradig gefilterte Luft zu ermöglichen und reduzieren Sie effektiv die Ansteckungsgefahr durch Aerosole. 

Hinweise: Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 15. Juni 2022.

Details über die Verlängerung werden schnellstmöglich auf der seite "Förderprogramme für mobile Luftreiniger" veröffentlicht.

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